Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-338-0/57-55-6
Name der Chemikalie
1,2-propanediol
Konzentration
4 - 12 %
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-03-19
Produktidentifikator
ALLSTAR
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fungizid
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
JT Agro Ltd.
E-Mail-Addresse
info@jtagro-cropthetics.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H400
Very toxic to aquatic life
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss Richtlinie (EU) 1272/2008 Akute aquatische Toxizität Kategorie 1 H400 Chronische aquatische Toxizität Kategorie 1 H410 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Einstufung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG N, Umweltgefährlich R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG Symbol(e) Umweltgefährlich
Gefahrenpiktogramme
GHS09 GEWÄSSERGEFÄHRDEND
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen. 1,2- Benzisothiazol-3(2H). Kann allergische Reaktionen hervorrufen EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Weitere Informationen
EUH208 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
R-Sätze
R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt.