Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
9016-87-9
Name der Chemikalie
4,4'-Methylendiphenyldiisocyanat tech. (Polymeres) MDI, pMDI (in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-09-13
Produktidentifikator
JOWAT 195.60
CAS-Nr.
9016-87-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Härter Vernetzer
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
JOWAT AG
E-Mail-Addresse
info@jowat.de, ellen.lange@jowat.de, jan-peter.boelcke@jowat.de, umweltmanagement@jowat.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H334, H335, H351, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS08 Gesundheitsgefahr Resp. Sens. 1 H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Carc. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. STOT RE 2 H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R20-40-48/20: Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. Xn; Sensibilisierend R42/43: Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. Xi; Reizend R36/37/38: Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" (Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen (Richtlinie 67/548/EWG des Rates), ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach den einschlägigen EG-Richtlinien eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xn Gesundheitsschädlich
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Diphenylmethandiisocyanat
R-Sätze
20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. 36/37/38 Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut. 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
S-Sätze
1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben). 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
Enthält
Isocyanate. Hinweise des Herstellers beachten
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar D *