Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
259-627-5/55406-53-6
Name der Chemikalie
3-Iodo-2-propynylbutylcarbamate
Konzentration
<0.1
EC/CAS
247-761-7/26530-20-1
Name der Chemikalie
2-Octyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
<0.05
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-07-10
Produktidentifikator
JOTUN Multicolor Solvent-Free BD, BV
NOTRUFNUMMERN:
Deutschland: Giftnotruf Berlin 030/1 92 40 (Notfall
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Jotun (Deutschland) GmbH
E-Mail-Addresse
SDSJotun@jotun.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
Signalwort
Achtung.
Gefahrenhinweise
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
Allgemein : Nicht anwendbar.
Verhütung
P280 - Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. P264 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
Antwort
P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337 + P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztliche Hilfe anfordern.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
Nicht anwendbar.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Alcohols, C12-14, ethoxylated, sulfates, sodium salts
Ergänzende Gefahrenhinweise
Enthält 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on und 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (BIT). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Anhang XVII - : Nicht anwendbar. Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht : Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft den Kriterien für PBT- werden. oder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr.
Andere Gefahren
Keine bekannt.