Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-06-09
Produktidentifikator
Natriumnitrat
Stoffname
Natriumnitrat
CAS-Nr.
7631-99-4
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborreagenz; Präzisions-Industrieanwendungen Antimikrobielle Mittel; Konservierungsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
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Herstellername
Händler
NOTRUFNUMMERN:
Bei Gefahrgut [oder gefährlichen Gütern] Überlauf, Leck, Brand, Exposition oder Unfall
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Jost Chemical Co
E-Mail-Addresse
sds@jostchemical.com, info@jostchemical.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H272, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H272
May intensify fire; oxidiser
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
CLP]Gemische/Stoffe SDB EU 2015 Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830 (Anhang II der REACH-Verordnung) Oxidierende Feststoffe, Kategorie 3 H272 Schwere Augenschädigung/-reizung, Kategorie 2 H319
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H272 - Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. DE (Deutsch)
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
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2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme
GHS03 GHS07
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P220 - Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten. P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. P280 - Schutzhandschuhe, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P370+P378 - Bei Brand: Andere Löschmittel als Wasser zum Löschen verwenden. P501 - Inhalt/Behälter gemäß den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften einer Abfallsammelstelle zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.