Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
12069-69-1
Name der Chemikalie
Basic Copper carbonate
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-11-02
Produktidentifikator
Basisches Kupfercarbonat
Stoffname
Basisches Kupfercarbonat
CAS-Nr.
12069-69-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pharmazeutika
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Herstellername
Händler
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Jost Chemical Co
E-Mail-Addresse
sds@jostchemical.com, info@jostchemical.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
CLP]Gemische/Stoffe SDB EU 2015 Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830 (Anhang II der REACH-Verordnung) Akute Toxizität (oral), Kategorie 4 H302 Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 H400 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1 H410
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Bei normaler Verwendung wird keine Brand- /Explosionsgefahr erwartet.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS09
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301+P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P330 - Mund ausspülen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt/Behälter gemäß den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften einer Abfallsammelstelle zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die Einstufung : Nach unserer Kenntnis, keine. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. DE (Deutsch) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.