ROTWEISS Mattierungspaste

Josef Zürn

Überarbeitet am : 2023-07-18

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Gesundheitsrisikobewertung 1
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

238-878-4

Name der Chemikalie

Quarz-A-Staub (s. u. TRGS 906)

Konzentration

50 - < 75 %

Allgemeine Information

Version

2,01

Überarbeitet am

2023-07-18

Produktidentifikator

ROTWEISS Mattierungspaste

Hersteller / Lieferant

Josef Zürn

NOTRUFNUMMERN:

+49 (0)8382 89044

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

M004 M009

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Josef Zürn

E-Mail-Addresse

info@rotweiss.com, petra.zuern@rotweiss.com

GHS-Informationen

Signalwort

Kein Signalwort

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrenpiktogramme

Kein Piktogramm

Signalwort

Kein Signalwort

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

-

Gefahrenhinweise

-

Sicherheitshinweise

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen.

Ergänzende Gefahrenhinweise

-

Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische

-

Weitere Informationen

-

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die als PBT- oder vPvB-Stoff beurteilt werden. Stoffen mit endokrinschädigenden bzw. endokrinschädlichen Eigenschaften Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die als endokrinschädigend bzw. endokrinschädlich beurteilt werden.

Weitere Informationen

-

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Dieses Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Zusätzliche Informationen Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die als PBT- oder vPvB-Stoff beurteilt werden. Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.

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