Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
10043-35-3
Name der Chemikalie
Borsäure Borsäure
Konzentration
N/A
EC/CAS
233-139-2
Name der Chemikalie
Borsäure Borsäure
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-05-10
Produktidentifikator
Tetrafluorborsäure 50%
CAS-Nr.
16872-11-0
REACH-Registrierungsnummer
01-2119979570-28-XXXX
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Galvanisiermittel und Mittel zur Behandlung von Metalloberflächen
NOTRUFNUMMERN:
24 h Notruf +49 551 19240, E-Mail
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Jokora UG
E-Mail-Addresse
info@jokora.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1B Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1
Gefahrenhinweise
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Tetrafluorborsäure ... %; Borfluorwasserstoffsäure
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
2.3 Sonstige Gefahren
Zersetzung erfolgt ab Temperaturen von 130 °C, Freisetzung von Fluorwasserstoff Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.