Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-03-15
Produktidentifikator
Cyber Clean Home & Office
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Spezialreiniger Biozidprodukt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
JOKER AG
E-Mail-Addresse
sds@kft.de
GHS-Informationen
Signalwort
entfällt
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: entfällt
Gefahrenpiktogramme
entfällt
Signalwort
entfällt
Gefahrenhinweise
entfällt
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen · Sonstige Hinweise: Es sind die zusätzlich die Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten Artikel 69 zu beachten.
Enthält
1-[1,3-Bis(hydroxymethyl)-2,5-dioxoimidazolidin-4-yl]-1,3-bis(hydroxymethyl)harnstoff. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar