Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-746-9/71-23-8
Name der Chemikalie
Propan-1-ol
Konzentration
<15
EC/CAS
203-473-3/107-21-1
Name der Chemikalie
Ethane-1,2-diol
Konzentration
<25
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-03-12
Produktidentifikator
Kühlmittel joke-Spezial
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendungsbereiche [SU] SU22 - Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk) SU3 - Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an Industriestandorten
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Bemerkung Nicht zum Verspritzen/Versprühen verwenden
NOTRUFNUMMERN:
Notfallauskunft
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
joke Technology GmbH
E-Mail-Addresse
info@joke.de, m.abstoss@joke.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gefahrenklassen und
Gefahrenhinweise
Einstufungsverfahren H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Gefahrenkategorien
Flam. Liq. 3 H226 Eye Irrit. 2 H319
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] GHS02 GHS07
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
Allgemeines P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Antwort
P305 + P351 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. P338 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Entsorgung
P501 Entsorgen Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Vorschriften.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.