Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
229-912-9/6834-92-0
Name der Chemikalie
Disodium metasilicate
Konzentration
<5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-04-09
Produktidentifikator
joke Clean 225
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendungsbereiche [SU] SU22 - Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk) SU3 - Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an Industriestandorten
NOTRUFNUMMERN:
Notfallauskunft
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
joke Technology GmbH
E-Mail-Addresse
info@joke.de, safety-data-sheet@joke.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gefahrenklassen und
Gefahrenhinweise
Einstufungsverfahren H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Gefahrenkategorien
Skin Irrit. 2 H315 Übertragungsgrundsatz "Im Wesentlichen ähnliche Gemische". Eye Dam. 1 H318 Berechnungsverfahren.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] GHS05
Signalwort
Gefahr
Verhütung
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P301 + P330 + BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P331 P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305 + P351 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. P338 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P338 Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.