Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
128-39-2
Name der Chemikalie
Phenol, 2,6-bis(1,1-dimethylethyl)
Konzentration
N/A
EC/CAS
64742-56-9
Name der Chemikalie
Distillates (petroleum), solvent-dewaxed light paraffinic
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-01-20
Produktidentifikator
Hochleistungsoel auf Mineraloelbasis 20L
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendungsbereiche [SU] SU22 - Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk) SU3 - Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an Industriestandorten
NOTRUFNUMMERN:
Notfallauskunft
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
joke Technology GmbH
E-Mail-Addresse
info@joke.de, safety-data-sheet@joke.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gefahrenklassen und
Gefahrenhinweise
Einstufungsverfahren H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Gefahrenkategorien
Asp. Tox. 1 H304
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] GHS08
Signalwort
Gefahr
Verhütung
nicht anwendbar
Antwort
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
Lagerung
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung
P501 Entsorgen Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Vorschriften.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
nicht anwendbar
Weitere Informationen
Besondere Vorschriften für die Verpackung nicht anwendbar Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln nicht anwendbar
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.