Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-04-11
Produktidentifikator
Bio-Diamant-Emulsion NEOLAP, öllöslich
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendungsbereiche [SU
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendungsbereiche [SU] Es liegen keine Informationen vor
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
joke Technology GmbH
E-Mail-Addresse
info@joke.de, safety-data-sheet@joke.de
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Es liegen keine Informationen vor. Es liegen keine Informationen vor. Es liegen keine Informationen vor. Es liegen keine Informationen vor.
Umweltgefahren
Es liegen keine Informationen vor. Es liegen keine Informationen vor.
Weitere Informationen
Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS]. Besondere Vorschriften für die Verpackung Es liegen keine Informationen vor. Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln Es liegen keine Informationen vor.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Sicherheitshinweise
Allgemeines Es liegen keine Informationen vor.
Verhütung
Es liegen keine Informationen vor.
Antwort
Es liegen keine Informationen vor.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Physikalische Eigenschaften Es liegen keine Informationen vor. Gesundheitsgefährliche Eigenschaften Es liegen keine Informationen vor. Umweltgefährliche Eigenschaften Es liegen keine Informationen vor.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Es liegen keine Informationen vor.
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche physikalisch-chemische Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome Es liegen keine Informationen vor. Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt Es liegen keine Informationen vor. Andere schädliche Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Es liegen keine Informationen vor.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.