Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
<20 603-002- 119515-38-
Allgemeine Information
Version
2.0
Überarbeitet am
2021-08-02
Produktidentifikator
mosquito protect Zecken Schutzspray 100 ml
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Insektenabwehrmittel Biozid Produktart 19
Hersteller / Lieferant
WEPA Apothekenbedarf GmbH & Co KG
Herstellername
JoCos GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
JoCos GmbH
E-Mail-Addresse
info@mosquito-parasitenschutz.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien
Kategorie Gefahrenhin- schnitt und -kategorie weis 3.3 schwere Augenschädigung/Augenreizung Eye Irrit. 2 H319 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16
Signalwort
Achtung
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithal- ten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ethanol
2.3 Sonstige Gefahren
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die als PBT- oder vPvB-Stoff beurteilt werden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung Ab- Gefahrenklasse Kategorie Gefahrenklasse Gefahrenhin- schnitt und -kategorie weis 3.3 schwere Augenschädigung/Augenreizung 2 Eye Irrit. 2 H319 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16