Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-961-6/112-34-5
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol
Konzentration
2,5 - 10
EC/CAS
203-905-0/111-76-2
Name der Chemikalie
Ethylene glycol monobutyl ether (EGBE)
Konzentration
2,5 - 10
EC/CAS
204-589-7/122-99-6
Name der Chemikalie
2-Phenoxyethanol
Konzentration
<2,5
EC/CAS
205-483-3/141-43-5
Name der Chemikalie
2-aminoethanol
Konzentration
<2,5
Allgemeine Information
Version
2.0/1.0
Überarbeitet am
2021-07-30
Produktidentifikator
JATI SAR 10
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reiniger
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)89 19240, +43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
JATI GmbH
E-Mail-Addresse
sds@dlac-gmbh.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H315 - Verursacht Hautreizungen H319 - Verursacht schwere Augenreizung
Sicherheitshinweise
P280 - Schutzhandschuhe, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P332+P313 - Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen
2.3 Sonstige Gefahren
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315 Schwere Augenschädigung/-reizung, Kategorie 2 H319 Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung.