Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
919-857-5/64742-48-9
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated heavy
Konzentration
25-<100%
EC/CAS
263-093-9/61789-86-4
Name der Chemikalie
Sulfonic acids, petroleum, calcium salts
Konzentration
5-<10%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-09-04
Produktidentifikator
Wachs_733309
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Korrosionsschutzmittel
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
IWETEC GmbH
E-Mail-Addresse
info@iwetec.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 3
Aspirationsgefahr
Asp. 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3
Gefahrenhinweise
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kohlenwasserstoffe, C9-C11, n-alkane, Isoalkane, Cycloalkane, <2% Aromaten
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH208
Enthält
Sulfonsäure, Erdöl-, Calciumsalze, TBN<300. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
nicht anwendbar