Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
106-97-8
Name der Chemikalie
n-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-448-7
Name der Chemikalie
n-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-09-23
Produktidentifikator
Speziallöser-Spray
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Wasch- und Reinigungsmittel (inklusive lösungsmittelbasierte Produkte)
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
IWETEC GmbH
E-Mail-Addresse
info@iwetec.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 1
Gefahrenhinweise
Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Aerosolrichtlinie (75/324/EWG). Hochentzündlich. H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P260 Aerosol nicht einatmen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung nicht anwendbar