Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
111-76-2
Name der Chemikalie
Ethylene glycol monobutyl ether (EGBE)
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-905-0
Name der Chemikalie
Ethylene glycol monobutyl ether (EGBE)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-09-14
Produktidentifikator
Spezial-Bremsstaubentferner_772001
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reiniger für Chrom- und eloxierte Felgen
NOTRUFNUMMERN:
GIZ Nord +49 (0)551 - 19 240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
IWETEC GmbH
E-Mail-Addresse
info@iwetec.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Korrosiv gegenüber Metallen: Met. korr. 1 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1
Gefahrenhinweise
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Verursacht schwere Augenschäden. Verursacht Hautreizungen. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Phosphorsäure 75 % Isotridecylakohol-Ethoxylaten
Sicherheitshinweise
P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
2.3 Sonstige Gefahren
Es liegen keine Informationen vor.