Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
107-21-1
Name der Chemikalie
Ethane-1,2-diol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-08-12
Produktidentifikator
Scheibenklar_Frostschutz
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Scheibenfrostschutz-Konzentrat mit Reinigungswirkung
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
IWETEC GmbH
E-Mail-Addresse
info@iwetec.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 3 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2
Gefahrenhinweise
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung. H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P370+P378 Bei Brand: Kohlendioxid (CO2) Löschpulver Wassersprühstrahl. zum Löschen verwenden. P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P501 Inhalt/Behälter regionalen, nationalen, internationalen Entsorgung zuführen.
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt ist: kennzeichnungspflichtig aufgrund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. Dieser Stoff erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB.