Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
100-42-5
Name der Chemikalie
Styrene ( Vinyl benzene )
Konzentration
N/A
EC/CAS
7429-90-5
Name der Chemikalie
Aluminium
Konzentration
N/A
EC/CAS
64742-95-6
Name der Chemikalie
Solvent naphtha (petroleum), light arom
Konzentration
N/A
EC/CAS
202-851-5
Name der Chemikalie
Styrol (605/2014)
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-072-3
Name der Chemikalie
Aluminium
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-05-21
Produktidentifikator
IWE-Plast
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Füller und Spachtelmasse
NOTRUFNUMMERN:
Giftnotruf Berlin +49 30 30686 790
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
IWETEC GmbH
E-Mail-Addresse
info@iwetec.de
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Xn - Gesundheitsschädlich, Xi - Reizend
R-Sätze
Entzündlich. Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. 10 Entzündlich. 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
Gefahrenpiktogramme
Xn - Gesundheitsschädlich Xn - Gesundheitsschädlich
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Styrol
S-Sätze
02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 23 Dampf/Aerosol nicht einatmen. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. 56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Hinweise des Herstellers beachten.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG:
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt ist: kennzeichnungspflichtig aufgrund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
PBT
nicht anwendbar
vPvB
nicht anwendbar