Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
276-957-5/72869-86-4
Name der Chemikalie
11,14-Dioxa-2,9-diazaheptadec-16-enoic Acid, 4,4,6,16-tetramethyl-10,15-dioxo, 2-[(2-methyl-1-oxo-2-propenyl)oxy]ethyl ester (31)
Konzentration
2,5-<10%
Allgemeine Information
Version
1
Überarbeitet am
2023-10-17
Produktidentifikator
Tetric plus Fill
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Polymer-basiertes zahnärztliches Füllungscomposite (intraoral lichthärtend)
NOTRUFNUMMERN:
+423 / 235 33 13
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Ivoclar Vivadent AG
E-Mail-Addresse
sds@ivoclar.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H319, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
ꞏ Einstufung
2.2. Kennzeichnungselemente
ꞏ Kennzeichnung
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Urethandimethacrylat Aromatisches aliphatisches Urethandimethacrylat Tricyclodecandimethanoldimethacrylat
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (Fortsetzung von Seite 1)
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Weitere Informationen
Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR), die für den Endverbraucher bestimmt sind und invasiv oder unter Körperberührung angewendet werden, sind von der Kennzeichnungspflicht gemäss
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar