Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
276-957-5/72869-86-4
Name der Chemikalie
11,14-Dioxa-2,9-diazaheptadec-16-enoic Acid, 4,4,6,16-tetramethyl-10,15-dioxo, 2-[(2-methyl-1-oxo-2-propenyl)oxy]ethyl ester (31)
Konzentration
10-<25%
Allgemeine Information
Version
8 (ersetzt Version 7
Überarbeitet am
2023-10-09
Produktidentifikator
Tetric EvoFlow
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Polymer-basiertes zahnärztliches Füllungscomposite (intraoral lichthärtend)
NOTRUFNUMMERN:
+423 / 235 33 13
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Ivoclar Vivadent AG
E-Mail-Addresse
sds@ivoclar.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Urethandimethacrylat 1,10-Decandioldimethacrylat
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. (Fortsetzung auf Seite 2) DE (Fortsetzung von Seite 1) P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Weitere Informationen
Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR), die für den Endverbraucher bestimmt sind und invasiv oder unter Körperberührung angewendet werden, sind von der Kennzeichnungspflicht gemäss
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *