Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
212-782-2/868-77-9
Name der Chemikalie
2-hydroxyethyl methacrylate
Konzentration
10-25%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-01-31
Produktidentifikator
AdheSE Bonding
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lichthärtendes, selbstätzendes Dentaladhäsiv
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Ivoclar Vivadent AG
E-Mail-Addresse
sds@ivoclarvivadent.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Bis-GMA 2-Hydroxyethylmethacrylat
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. (Fortsetzung von Seite 1) P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Weitere Informationen
Medizinprodukte im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG, die für den Endverbraucher bestimmt sind und invasiv oder unter Körperberührung angewendet werden, sind von der Kennzeichnungspflicht gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP/GHS) ausgenommen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *