Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
236-675-5/13463-67-7
Name der Chemikalie
Reaction mass of titanium dioxide and silver chloride
Konzentration
≤25
EC/CAS
231-157-5/7440-47-3
Name der Chemikalie
Chromium; chromic acid and its salts
Konzentration
≤25
EC/CAS
231-111-4/7440-02-0
Name der Chemikalie
Nickel
Konzentration
≤15
EC/CAS
215-687-4/1344-09-8
Name der Chemikalie
Silicic acid, sodium salt
Konzentration
≤5
EC/CAS
231-105-1/7439-96-5
Name der Chemikalie
Manganese
Konzentration
≤2
Allgemeine Information
Version
2.0
Überarbeitet am
2021-04-19
Produktidentifikator
CROMAROD 316L
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lichtbogenschweißen
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 761 19240, +43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ITW Welding GmbH
E-Mail-Addresse
sds.europe@itwwelding.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H318, H351, H372
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.2. Kennzeichnungselemente
Schweißverbrauchsmaterialien haben eine kompakte Beschaffenheit und sind als gleichwertig mit Metallen in massiver Form zu betrachten.
2.3 Sonstige Gefahren
Weitere Gefahren ohne Einfluss auf die Einstufung Wenn das Produkt im Schweißprozess verwendet wird, sind die wichtigsten Gefahren: Eine übermäßige Exposition gegenüber Dämpfen und Gasen beim Schweißen kann gefährlich für die Gesundheit sein. Achten Sie auf Spritzer, heißes Metall und Schlacke. Dies kann zu Hautverbrennungen und Feuer führen. Lichtbogenstrahlen können die Augen verletzen und die Haut verbrennen. Stromschlag: lebensgefährlich Keine stromführenden elektrischen Teile berühren. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Karzinogenität, Kategorie 2 H351 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 1 H372 Volltext der Gefahrenhinweise: Siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Keine weiteren Informationen verfügbar.