Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-661-7/67-63-0
Name der Chemikalie
Propan-2-ol
Konzentration
≤5
Allgemeine Information
Version
1
Überarbeitet am
2020-10-05
Produktidentifikator
Fiber-Wash Fiber Optic Cleaner (UFI)
Herstellername
Chemtronics
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 31304 5620, +32022649636, +359 2 9154 409, +38514686910, +3572240561, +420267082257, +45 72 54 40 00, +3726943384, +358 5052 000, +33 3 85 21 92, +49-30-18412-0, +302106479250, +34 (1) 476 1136, +35318092566, +390649906140, +371 67032600, +370 70662008, +352 24785551, +31 88 75 585, +47 21 07 70 00, +48 42 2530 400, +351213303271, +40213183606, +421 2 5465 2307, +38614006039, +34 917689800, +46104566750, 0845 46 47
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ITW Contamination Control BV
E-Mail-Addresse
info@itw-cc.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produkt definition
Gemisch
Inhaltsstoff(e) mit unbekannter akuter Toxizität
87.5 Prozent des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen unbekannter Toxizität Inhaltsstoffe mit nicht : Enthält 100 % Bestandteile mit unbekannter Gewässergefährdung bekannter Ökotoxizität Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
Verursacht schwere Augenreizung.
Verhütung
Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
Antwort
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
Nicht anwendbar.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. NUR FÜR DEN INDUSTRIELLEN EINSATZ.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Verschlüssen auszustattende Behälter : Nicht anwendbar.
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
Andere Gefahren
Keine bekannt.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produktdefinition : Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Eye Irrit. 2, H319 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Inhaltsstoffe mit nicht : 87.5 Prozent des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen bekannter Toxizität unbekannter Toxizität Inhaltsstoffe mit nicht : Enthält 100 % Bestandteile mit unbekannter Gewässergefährdung bekannter Ökotoxizität Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.