Allgemeine Information
Version
6.01
Überarbeitet am
2023-08-08
Produktidentifikator
Petrol Extreme Injector Cleaner
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Benzinadditiv
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
Händler
NOTRUFNUMMERN:
+32(0)14 58 45 45, +32 70 245 245, +43 1 406 43 43, 070 245 245
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ITW ADDITIVES INTL B.V
E-Mail-Addresse
msds@wynns.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H315, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Enthält
C8-C26 branched and linear hydrocarbons – Distillates; Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n- Alkane, Isoalkane, Cyclene, Aromaten (2-25%)
Gefahrenhinweise
H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 - Verursacht Hautreizungen. H373 - Kann die Organe schädigen (Zentrales Nervensystem) bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P405 - Unter Verschluss aufbewahren. P260 - Dampf nicht einatmen. P301+P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P331 - KEIN Erbrechen herbeiführen. P280 - Schutzhandschuhe tragen.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n-Alkane, Isoalkane, Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Cyclene, Aromaten (2-25%) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), H373 Kategorie 2 Aspirationsgefahr, Kategorie 1 H304 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar 2.2. Kennzeichnungselemente