Allgemeine Information
Version
7.0
Überarbeitet am
2025-01-16
Produktidentifikator
1,3-BAC
CAS-Nr.
2579-20-6
REACH-Registrierungsnummer
01-2119543741-41-xxxx
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Härter Klebstoffe, Dichtstoffe Anwendungen in Beschichtungen Verbundmaterialien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht zum Verspritzen oder Versprühen verwen- den Nicht für Produkte verwenden, die für direkten Hautkontakt bestimmt sind
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6131 - 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Itochu Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
juerssk@itochu.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H302+H312, H312, H314, H318, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien
Kategorie Gefahrenhin- schnitt und -kategorie weis 3.1O akute Toxizität (oral) Acute Tox. 4 H302 3.1D akute Toxizität (dermal) Acute Tox. 4 H312 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1A Skin Corr. 1A H314 3.3 schwere Augenschädigung/Augenreizung Eye Dam. 1 H318 4.1C gewässergefährdend (chronische aquatische Aquatic Chronic 3 H412 Toxizität) Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epidermis bis in die Dermis reichende Nekrose Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltverschmutzung der Gewässer führen
Gefahrenpiktogramme
GHS05, GHS07
Gefahrenhinweise
H302+H312 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P260 Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353+P310 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Klei- dungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P305+P351+P338+P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter einer zugelassenen Abfallentsorgungseinrichtung zuführen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nach den Ergebnissen seiner Bewertung ist dieser Stoff weder ein PBT- noch ein vPvB-Stoff. Endokrinschädliche Eigenschaften Nicht gelistet.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung Ab- Gefahrenklasse Kategorie Gefahrenklasse Gefahrenhin- schnitt und -kategorie weis 3.1O akute Toxizität (oral) 4 Acute Tox. 4 H302 3.1D akute Toxizität (dermal) 4 Acute Tox. 4 H312 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1A Skin Corr. 1A H314 3.3 schwere Augenschädigung/Augenreizung 1 Eye Dam. 1 H318 4.1C gewässergefährdend (chronische aquatische 3 Aquatic Chronic 3 H412 Toxizität) Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epidermis bis in die Dermis reichende Nekrose. Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltverschmutzung der Gewässer führen.