Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Produktidentifikator
DUO-RKS Kleber als Systembestandteil des DUO KLINKER DÄMMSYSTEM
CAS-Nr.
1305-62-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Trockenmörtel zum Anmischen mit Wasser und anschließender Verwendung als mineralischer Klebe- und
NOTRUFNUMMERN:
Mainz +49 6131 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ISOLIERTECHNIKZENTRUM
E-Mail-Addresse
info@duoklinker.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Schwere Augenschädigung, Gefahrenkategorie 1 Schwere Hautreizung, Gefahrenkategorie 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 3 H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. - Einstufung gemäß Richtlinie 1999/45/EG Xi reizend R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut. R 41 Gefahr ernster Augenschäden
Gefahrenpiktogramme
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
Siehe Abschnitt 16 Ergänzende Information Bei sachgerechter, trockener Lagerung für mindestens 6 Monate ab Herstelldatum chromatarm.
2.3 Sonstige Gefahren
Aus dem trockenen Gemisch entstehender Staub kann die Atemwege reizen. Wiederholtes Einatmen größerer Staubmengen erhöht das Risiko für Erkrankungen der Lunge. Das Produkt reagiert mit Feuchtigkeit stark alkalisch. Das mit Wasser versetzte Produkt kann bei längerem Kontakt (z.B. Knien im feuchten Mörtel) ernste Hautschäden hervorrufen. Das Gemisch ist chromatarm, da der Gehalt an sensibilisierendem Chrom(VI) durch Zusätze unter 0,0002% im Zementanteil des verwendungsfähigen Produktes abgesenkt ist. Daher besteht keine Gefahr der Sensibilisierung durch Chromat. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Chromatreduktion ist die sachgerechte trockene Lagerung und die Beachtung der maximalen Lagerdauer.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Kriterien für die Identifizierung persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoffe (PBT) und sehr persistenter und sehr bioakkumulierbarer Stoffe (vPvB) nach Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden nicht erfüllt.