Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-07-01
Produktidentifikator
SL 950
REACH-Registrierungsnummer
(Gemisch
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
bekannt
Hersteller / Lieferant
ISK Biosciences Europe N.V
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ISK Biosciences Europe N.V
E-Mail-Addresse
isk-msds@isk.be
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H400
Very toxic to aquatic life
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 Einstufung nach Verordnung EG Nr. 1272/2008 Nach den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft Klasse Kategorie
Gefahrenhinweise
Aquatic Acute Kategorie 1 H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic Kategorie 1 H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, Langzeitwirkung. 2.1.2 Einstufung nach Richtlinie 67/548/EWG-1999/45/EG Ist nach den Grundsätzen der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG als gefährlich eingestuft Xi; R38 - Reizt die Haut. N; R50-53 - Sehr giftig für Wasserorganismen. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, Langzeitwirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach Verordnung EG Nr. 1272/2008 (CLP)
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter an Hersteller/zuständige Stelle zuführen.
Weitere Informationen
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hergestellt von: Brandweerinformatiecentrum voor gevaarlijke stoffen vzw (BIG) Überarbeitungsnummer: 0000 Datum derErstellung 2014-01-07 Produktnummer: 54664 1/11 134-15857-425-de-DE Technische Schoolstraat 43 A, B-2440 Geel http://www.big.be © BIG vzw sPp1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hofund Straßenabläufe verhindern) SPe4 Zum Schutz von (Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen) nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen
2.3 Sonstige Gefahren
CLP Keine sonstigen Gefahren bekannt