Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
141-78-6
Name der Chemikalie
acetic acid, ethyl ester
Konzentration
N/A
EC/CAS
123-86-4
Name der Chemikalie
acetic acid, butyl ester
Konzentration
N/A
EC/CAS
9004-70-0
Name der Chemikalie
Nitrocellulose
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-07-21
Produktidentifikator
IRSA-Spannlack
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lack
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
von allen nicht identifizierten Verwendungen
NOTRUFNUMMERN:
UNIVERSITÄTSKLINIKUM FREIBURG
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
IRSA Lackfabrik Irmgard Sallinger GmbH
E-Mail-Addresse
info@irsa.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
Gefahrenkategorien
Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3
Gefahrenhinweise
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ethylacetat n-Butylacetat 2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P235 Kühl halten. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P370+P378 Bei Brand: Schaum zum Löschen verwenden. P501 Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen Vorschriften zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden