Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-12-01
Produktidentifikator
Intoplast HK
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Produkt für die Bauchemie, Kalk-Zement Handputzmörtel, Trockenmörtel zum Anmischen mit Wasser für Verputzarbeiten Produktkategorie: PC9b
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Von allen anderen Verwendungen wird abgeraten
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
INTOPLAN GmbH Bauchemie
E-Mail-Addresse
labor@intoplan.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Die Einstufung im Hinblick auf die haut- und augenreizende Wirkung basiert auf den Ergebnissen von Tierversuchen [siehe Abschnitt 16 Abs. c) Literaturangaben (4), (11) und (12)] und geht von einem in der Praxis üblichen Wasser/ Feststoff- Wert von 0,4 bis 0,6 sowie einem Quarzfeinstaubgehalt (RCS) < 1 M.-% aus.
Gefahrenkategorien
Hautreizend Kategorie 2 (Hautreiz. 2) ▪ Schwer augenschädigend Kategorie 1 (Augenschäd. 1)
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. ▪ H318 Verursacht schwere Augenschäden. Aus dem trockenen Gemisch entstehender Staub kann die Atemwege reizen. Wiederholtes Einatmen größerer Staubmengen erhöht das Risiko für Erkrankungen der Lunge. Sobald das trockene Gemisch mit Wasser in Kontakt kommt oder feucht wird, entsteht eine stark alkalische Lösung. Aufgrund der hohen Alkalität kann feuchter Mörtel Haut- und Augenreizungen hervorrufen. Vor allem bei längerem Kontakt (z.B. Knien im feuchten Mörtel) besteht infolge der Alkalität die Gefahr ernster Hautschäden. Entsprechend der Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Die Einstufung im Hinblick auf die haut- und augenreizende Wirkung basiert auf den Ergebnissen von Tierversuchen [siehe Abschnitt 16 Abs. c) Literaturangaben (4), (11) und (12)] und geht von einem in der Praxis üblichen Wasser/ Feststoff- Wert von 0,4 bis 0,6 sowie einem Quarzfeinstaubgehalt (RCS) < 1 M.-% aus. ▪ R38 Reizt die Haut.
Gefahrenpiktogramme
Reizend ▪ R37 Reizt die Atmungsorgane.
R-Sätze
R41 Gefahr ernster Augenschäden. Aus dem trockenen Gemisch entstehender Staub kann die Atemwege reizen. Wiederholtes Einatmen größerer Staubmengen erhöht das Risiko für Erkrankungen der Lunge. Sobald das trockene Gemisch mit Wasser in Kontakt kommt oder feucht wird, entsteht eine stark alkalische Lösung. Aufgrund der hohen Alkalität kann feuchter Mörtel Haut- und Augenreizungen hervorrufen. Vor allem bei längerem Kontakt (z.B. Knien im feuchten Mörtel) besteht infolge der Alkalität die Gefahr ernster Hautschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Einstufung und Kennzeichnung entsprechend Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Gefahr H315 Verursacht Hautreizungen. hinweise: H318 Verursacht schwere Augenschäden. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P261 Einatmen von Staub vermeiden. P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. P305+P351+P338+P315 Reizend (Xi) R37 Reizt die Atmungsorgane. R38 Reizt die Haut. hinweise: R41 Gefahr ernster Augenschäden. S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S22 Staub nicht einatmen. S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser
Sicherheitshinweise
BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort ärztlichen Rat ein- holen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhig- stellen, die das Atmen erleichtert. P302+P352+P332+P313 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P501 Inhalt/ Behälter gemäß lokalen/ regionalen/ nationalen/ in ternationalen Vorschriften entsorgen. Einstufung und Kennzeichnung entsprechend der Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG abspülen und Arzt konsultieren. S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutz handschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Ver- packung oder Etikett vorzeigen. Ergänzende Bei sachgerechter trockener Lagerung für mindestens 12 Monate Informationen: ab Herstelldatum chromatarm.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Kriterien für die Identifizierung persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff (PBT) und sehr persistenter und sehr bioakkumulierbarer Stoffe (vPvB) nach Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden nicht erfüllt. Das Gemisch ist chromatarm, daher besteht keine Gefahr der Sensibilisierung durch Chromat. In der nach Wasserzugabe gebrauchsfertigen Form beträgt der Gehalt an löslichem Chrom(VI) höchstens 0,0002% der Trockenmasse des enthaltenen Zementes. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Chromatreduktion ist die sachgerechte trockene Lagerung und die Beachtung der maximalen Lagerungsdauer.