Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
238-878-4/14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
15-30%
Allgemeine Information
Version
9
Überarbeitet am
2015-04-21
Produktidentifikator
SYNTHERM B 207-18
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gießhilfsmittel bei der Stahlherstellung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
nicht bekannt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
INTOCAST AG
E-Mail-Addresse
msds@intocast.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs Gefahrenbezeichnungen: Xn - Gesundheitsschädlich, Xi - Reizend
R-Sätze
Reizt die Atmungsorgane und die Haut Gefahr ernster Augenschäden Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): STOT wdh. 2 Gefahrenhinweise Kann die Atemwege reizen Verursacht schwere Augenschäden Verursacht Hautreizungen Kann die Organe (Lunge) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch Einatmen
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Portlandzement Siliciumdioxid, kristallin
Gefahrenpiktogramme
GHS05-GHS07-GHS08
Gefahrenhinweise
H335 Kann die Atemwege reizen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H373 Kann die Organe (Lunge) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch Einatmen.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
2.3 Sonstige Gefahren
nicht bekannt
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenbezeichnungen: Xn - Gesundheitsschädlich, Xi - Reizend R-Sätze: Reizt die Atmungsorgane und die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenkategorien: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): STOT wdh. 2 Gefahrenhinweise: Kann die Atemwege reizen. Verursacht schwere Augenschäden. Verursacht Hautreizungen. Kann die Organe (Lunge) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch Einatmen.