Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-944-3/7779-90-0
Name der Chemikalie
Trizinc bis(orthophosphate)
Konzentration
≥25-≤50 ≥10-≤15 ≥5%
EC/CAS
216-823-5/1675-54-3
Name der Chemikalie
2,2'-[(1-methylethylidene)bis(4,1-phenyleneoxymethylene)]bisoxirane
Konzentration
≥5% <10
EC/CAS
236-675-5/13463-67-7
Name der Chemikalie
Reaction mass of titanium dioxide and silver chloride
Konzentration
≤3
EC/CAS
202-859-9/100-51-6
Name der Chemikalie
Benzyl Alcohol
Konzentration
≤1
EC/CAS
215-222-5/1314-13-2
Name der Chemikalie
Zinc oxide; C.I. 77947
Konzentration
≤0.3
Allgemeine Information
Version
4
Überarbeitet am
2024-08-09
Produktidentifikator
Intercure 324 Sand Part A
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Verwendung Industrieller Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Alle anderen Verwendungen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
International Färg AB
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H315, H317, H319, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produkt definition
Gemisch
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H315 - Verursacht Hautreizungen. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P280 - Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P261 - Einatmen von Dampf vermeiden. P264 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
Antwort
P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P362 + P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P302 + P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P333 + P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337 + P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Lagerung
P403 + P235 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
Entsorgung
P501 - Inhalt/Behälter gemäß lokalen/ nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze Diphenylolpropan, Polymer mit 2,2'-[(1-Methylethyliden)bis (4,1-phenylenoxymethylen)]bisoxiran (mittlere Molmasse > 2600 g/mol, Restgehalt 2,2'-[(1-Methylethyliden)bis(4,1-phenylenoxymethylen)]bisoxiran < 5 %) Cashew, nutshell liq., oligomeric reaction products with 1-chloro-2,3-epoxypropane N,N'-Ethan-1,2-diylbis(12-hydroxyoctadecan-1-amid)
Ergänzende Gefahrenhinweise
Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Verschlüssen auszustattende Behälter : Nicht anwendbar.
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht den Kriterien für PBT- : Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden. oder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produktdefinition : Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Flam. Liq. 3, H226 Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319 Skin Sens. 1, H317 Aquatic Acute 1, H400 Aquatic Chronic 1, H410 Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.