Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-05-22
Produktidentifikator
INTER BIOSILIKAT SPRAY
CAS-Nr.
67-63-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
gebrauchsfertiges Insektizid für die Kleintierhaltung
NOTRUFNUMMERN:
Notfallauskunft
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
InterHygiene GmbH
E-Mail-Addresse
info@interhygiene.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gefahrenklassen und
Gefahrenhinweise
Einstufungsverfahren H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Gefahrenkategorien
Aerosol 1 H222, H229 Eye Irrit. 2 H319 STOT SE 3 H336
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] GHS02 GHS07
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P261 Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Augenschutz tragen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C aussetzen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/ 2006. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/ 2006.