Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-10-12
Produktidentifikator
Quickflock Automatic Plus
Stoffname
http://www.kvu.ch/de/arbeitsgruppen?id=151
CAS-Nr.
Art
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Flockungsmittel zur Schwimmbadwasser-Aufbereitung
NOTRUFNUMMERN:
Notfallauskunft
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Interbayrol GmbH c/o KD-Zug-Treuhand AG
E-Mail-Addresse
ASchwarzenboeck@bayrol.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H318, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gefahrenklassen und
Gefahrenhinweise
Einstufungsverfahren H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Gefahrenkategorien
Eye Dam. 1 H318 Skin Sens. 1 H317 Aquatic Chronic 3 H412
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305 + P351 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell P338 vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Aluminiumsulfat 14-Hydrat, Lanthan(III)-chlorid, hydratisiert
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.