Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
25988-97-0
Name der Chemikalie
Polymer of N-Methylmethanamine (EINECS 204-697-4) with (chloromethyl) oxirane (EINECS 203-439-8)/Polymeric quaternary ammonium chloride
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-01-28
Produktidentifikator
Soft & Easy (Comp. 2 Algicid)
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Algenverhütung für die Schwimmbadwasser-Aufbereitung
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Interbayrol AG
E-Mail-Addresse
ASchwarzenboeck@bayrol.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
DSD/DPD-KLASSIFIZIERUNG
Xi; R36 N; R50/53
R-Sätze
36 Reizt die Augen. 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gefahrenklassen und
Gefahrenhinweise
Einstufungsverfahren H318 Verursacht schwere Augenschäden. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Gefahrenkategorien
Eye Dam. 1 H318 Aquatic Acute 1 Aquatic Chronic 1 H410
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] GHS05 GHS09
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305 + P351 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene P338 Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P309 + P311 BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Aluminiumsulfat 14-Hydrat, Poly(2-hydroxypropyl-dimethylammoniumchlorid)
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.