Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-03-19
Produktidentifikator
Quickflock flüssig / Quickflock liquide
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Flockungsmittel zur Schwimmbadwasser-Aufbereitung
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Interbayrol AG
E-Mail-Addresse
ASchwarzenboeck@bayrol.de
Abschnitt 2
Weitere Informationen
Die Zubereitung ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG. Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS].
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.