Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-185-5
Name der Chemikalie
Potassium or sodium hydroxide (20)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-01-14
Produktidentifikator
pH-Plus flüssig / pH-Plus liquide
CAS-Nr.
1310-73-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
PH-Regulator zur Schwimmbadwasser-Aufbereitung
NOTRUFNUMMERN:
Notfallauskunft
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Interbayrol AG
E-Mail-Addresse
ASchwarzenboeck@bayrol.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
DSD/DPD-KLASSIFIZIERUNG
C; R35
R-Sätze
35 Verursacht schwere Verätzungen.
Weitere Informationen
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS]. Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS].
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gefahrenklassen und
Gefahrenhinweise
Einstufungsverfahren H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Gefahrenkategorien
Met. Corr. 1 H290 Skin Corr. 1A H314
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] GHS05
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302 + P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305 + P351 + BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene P338 Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P309 + P311 BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumhydroxid
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.