CanalPro NaOCL 3% & 6 %

Inter-Med, Inc

Überarbeitet am : 2025-07-31

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GHS09 GHS05
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 3
Umweltrisikobewertung 4

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

231-668-3/7681-52-9

Name der Chemikalie

Sodium hypochlorite

Konzentration

3-6

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2025-07-31

Produktidentifikator

CanalPro NaOCL 3% & 6 %

1.3 Synonyme:

Sodium Hypochlorite 3% & 6% HYPOCHLORITLÖSUNG

CAS-Nr.

7681-52-9

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Medizinprodukt, nur für den zahnärztlichen Gebrauch Zur Verwendung Herstellerangaben beachten Verwendet davon Es werden keine spezifischen Verwendungen identifiziert, von denen abgeraten wird abgeraten

NOTRUFNUMMERN:

+41 44 551 43 62, +61 3 9573 3188

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS05 GHS09 M004 M008 M010 M016 T031

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Inter-Med, Inc

E-Mail-Addresse

commercial@mico-mega.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H314, H318, H400, H411

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H314

Causes severe skin burns and eye damage

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß der

Signalwort

Gefahr

Gefahrenhinweise

H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Zusätzliche Erklärung(en) EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. EUH206 Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können.

Verhütung

P260 Dampf/Nebel nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch alle exponierten äusseren Körperbereiche gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz und Gesichtsschutz tragen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Antwort

P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/Ersthelfer anrufen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

Sicherheitshinweise

Aufbewahrung P405 Unter Verschluss aufbewahren. Entsorgung P501 Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften einer zugelassenen Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder dem Sondermüll zuführen. Material enthält Natriumhypochlorit.

2.3 Sonstige Gefahren

REACH - Art.57-59: Das Gemisch enthält keine Substanzen mit sehr hohen Bedenken (SVHC) zum Zeitpunkt des Druckdatums des Sicherheitsdatenblatts. Dieser Stoff/diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) gemäß Anhang XIII der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission und der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission. Dieser Stoff/diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) gemäß Anhang XIII der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission und der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission. Dieser Stoff/diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als persistent, mobil und toxisch (PMT) gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 der Kommission. Dieser Stoff/diese Mischung erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als sehr persistent und sehr mobil (vPvM) gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 der Kommission. Die Substanz/Mischung enthält keine Bestandteile, die gemäß den Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission als endokrinschädlich gelten, noch ist sie in der Liste gemäß Artikel 59 Absatz 1 der REACH-Verordnung in Konzentrationen von ≥ 0,1 % (w/w) aufgeführt. Keine weiteren Informationen zur Produktgefährdung. Continued...

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß der H314 - Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Gefahrenkategorie 1B, H318 - Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Verordnung (EG) Nr Gefahrenkategorie 1, H400 - Akut gewässergefährdend, Kategorie 1, H411 - Chronisch gewässergefährdend, Gefahrenkategorie 1272/2008 [CLP] und 2 Änderungen [1] Legende: 1. Geordnet nach Chemwatch; 2. Klassifizierung nach der Verordnung (EU) Nr. 1272/2008 - Anhang VI

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