Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
266-235-8/66204-44-2
Name der Chemikalie
3,3′-Methylenebis[5-methyloxazolidine]
Konzentration
20-<25% 2,5-<5%
EC/CAS
233-139-2/10043-35-3
Name der Chemikalie
Borsäure Borsäure
Konzentration
1-<2,5%
EC/CAS
259-627-5/55406-53-6
Name der Chemikalie
3-Iodo-2-propynylbutylcarbamate
Konzentration
0,1-<0,3%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-09-13
Produktidentifikator
innocool 430
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Wmb. Kühlschmierstoff
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
innotech Vertriebs GmbH
E-Mail-Addresse
info@innotech-r.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3
Gefahrenhinweise
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH208
Enthält
3-Iod-2-propinylbutylcarbamat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
nicht anwendbar