Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7439-97-6
Name der Chemikalie
Mercury (Hg)
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-106-7
Name der Chemikalie
Mercury
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-11-15
Produktidentifikator
Quecksilber
Produktidentifikator
Quecksilber
A. Handelsname:
Ing. Petr Švec - PENTA s.r.o
Stoffname
Quecksilber
1.2 Chemische Bezeichnung:
Quecksilber
CAS-Nr.
7439-97-6
Hersteller / Lieferant
Ing. Petr Švec - PENTA s.r.o
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Ing. Petr Švec - PENTA s.r.o
E-Mail-Addresse
info@pentachemicals.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H330, H360D, H372, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H330
Fatal if inhaled
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung des Stoffes gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist als gefährlich eingestuft. Acute Tox. 1, H330 Repr. 1B, H360D STOT RE 1, H372 Aquatic Acute 1, H400 Aquatic Chronic 1, H410 Der volle Text aller Einstufungen und H-Sätze ist in Kapitel 16 enthalten. Die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. Lebensgefahr bei Einatmen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 1.0
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Quecksilber (Index 080-001-00-0; CAS 7439-97-6)
Gefahrenhinweise
H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe tragen. P310 Sofort Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Der Stoff erfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) des Europäischen Parlaments in der gültigen Fassung.