Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
208-953-6/548-62-9
Name der Chemikalie
C.I. Basic Violet 3; 4-[4,4'-Bis(dimethylamino)benzhydryliden]cyclohexa-2,5-dien-1-yliden]dimethylammoniumchlorid; Kristallviolett
Konzentration
≥99
Allgemeine Information
Version
4.0
Überarbeitet am
2025-03-25
Produktidentifikator
Kristallviolett
Stoffname
Kristallviolett
1.3 Synonyme:
des Stoffes
1.2 Chemische Bezeichnung:
C.I. Basic Violet 3
CAS-Nr.
548-62-9
Hersteller / Lieferant
Ing. Petr Švec - PENTA s.r.o
NOTRUFNUMMERN:
+49 761 19 240, +49 361 730 730, +49 551 19 240, +49 613 119 240, +49 30 19240, +49 228 19 240, +49 89 19 240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Ing. Petr Švec - PENTA s.r.o
E-Mail-Addresse
info@pentachemicals.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H318, H351, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
C.I. Basic Violet 3 Index 612-204-00-2; CAS 548-62-9)
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Augenschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Substanz hat im Einklang mit den in der Verordnung der Kommission in übertragener Rechtsgewalt (EU) 2017/2100 oder in der Verordnung der Kommission (EU) 2018/605 festgelegten Kriterien keine die endokrinologische Tätigkeit störende Eigenschaften. Der Stoff erfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung des Stoffes gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist als gefährlich eingestuft. Acute Tox. 4, H302 Eye Dam. 1, H318 Carc. 2, H351 Aquatic Acute 1, H400 Aquatic Chronic 1, H410 Die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Kann vermutlich Krebs erzeugen. Verursacht schwere Augenschäden. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.