Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
202-716-0/98-95-3
Name der Chemikalie
Nitrobenzene
Konzentration
>99
Allgemeine Information
Version
Nitrobenzol
Überarbeitet am
2026-04-13
Produktidentifikator
Nitrobenzol
Stoffname
Nitrobenzol
1.3 Synonyme:
des Stoffes
1.2 Chemische Bezeichnung:
Nitrobenzol
CAS-Nr.
98-95-3
REACH-Registrierungsnummer
01-2119449806-28-xxxx
Hersteller / Lieferant
Ing. Petr Švec - PENTA s.r.o
NOTRUFNUMMERN:
+49 761 19 240, +49 361 730 730, +49 551 19, +49 613 119 240, +49 30 19240, +49 228 19 240, +49 89 19 240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Ing. Petr Švec - PENTA s.r.o
E-Mail-Addresse
info@pentachemicals.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H301+H311+H331, H351, H360F, H372, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H301+H311+H331
Toxic if swallowed, in contact with skin or if inhaled
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H301+H311+H331 Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H360F Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H372 Schädigt das Blut bei längerer oder wiederholter Exposition. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280 Schutzhandschuhe tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort Arzt anrufen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seifen waschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Substanz hat im Einklang mit den in der Verordnung der Kommission in übertragener Rechtsgewalt (EU) 2017/2100 oder in der Verordnung der Kommission (EU) 2018/605 festgelegten Kriterien keine die endokrinologische Tätigkeit störende Eigenschaften. Der Stoff erfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung des Stoffes gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist als gefährlich eingestuft. Acute Tox. 3, H301+H311+H331 Carc. 2, H351 Repr. 1B, H360F STOT RE 1, H372 (Blut) Aquatic Chronic 3, H412 Die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Kann vermutlich Krebs erzeugen. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Schädigt das Blut bei längerer oder wiederholter Exposition. Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.