Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-267-0/1317-36-8
Name der Chemikalie
Lead monoxide (lead oxide)
Konzentration
=10
Allgemeine Information
Version
Blei(II)-oxid gelb
Überarbeitet am
2026-04-15
Produktidentifikator
Blei(II)-oxid gelb
Stoffname
Blei(II)-oxid gelb
1.3 Synonyme:
des Stoffes
1.2 Chemische Bezeichnung:
Bleimonoxid
CAS-Nr.
1317-36-8
Hersteller / Lieferant
Ing. Petr Švec - PENTA s.r.o
NOTRUFNUMMERN:
+49 761 19 240, +49 361 730 730, +49 551 19, +49 613 119 240, +49 30 19240, +49 228 19 240, +49 89 19 240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Ing. Petr Švec - PENTA s.r.o
E-Mail-Addresse
info@pentachemicals.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302+H332, H351, H360Df, H362, H372, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302+H332
Harmful if swallowed or if inhaled
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Bleimonoxid EG 215-267-0; CAS 1317-36-8)
Gefahrenhinweise
H302+H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. H372 Schädigt das Zentralnervensystem bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Weitere Informationen
Nur für gewerbliche Anwender.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Substanz hat im Einklang mit den in der Verordnung der Kommission in übertragener Rechtsgewalt (EU) 2017/2100 oder in der Verordnung der Kommission (EU) 2018/605 festgelegten Kriterien keine die endokrinologische Tätigkeit störende Eigenschaften. Der Stoff erfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung des Stoffes gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist als gefährlich eingestuft. Acute Tox. 4, H302+H332 Carc. 2, H351 Repr. 1A, H360Df Lact., H362 STOT RE 1, H372 (Zentralnervensystem) Aquatic Acute 1, H400 Aquatic Chronic 1, H410 Die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Kann vermutlich Krebs erzeugen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. Schädigt das Zentralnervensystem bei längerer oder wiederholter Exposition. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.