Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-630-3/51404-69-4
Name der Chemikalie
Acetic acid, lead salt, basic
Konzentration
=1
Allgemeine Information
Version
5.0
Überarbeitet am
2025-12-08
Produktidentifikator
Blei(II)-acetat-basisch wasserfrei
Stoffname
Blei(II)-acetat-basisch wasserfrei
1.2 Chemische Bezeichnung:
Bleiacetat, basisch
CAS-Nr.
51404-69-4
REACH-Registrierungsnummer
01-2119555279-28-xxxx
Hersteller / Lieferant
Ing. Petr Švec - PENTA s.r.o
NOTRUFNUMMERN:
+49 761 19 240, +49 361 730 730, +49 551 19 240, +49 613 119 240, +49 30 19240, +49 228 19 240, +49 89 19 240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Ing. Petr Švec - PENTA s.r.o
E-Mail-Addresse
info@pentachemicals.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H351, H360Df, H373, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H351
Suspected of causing cancer
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Bleiacetat, basisch Index 082-007-00-9; CAS 51404-69-4)
Gefahrenhinweise
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe tragen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Weitere Informationen
Nur für gewerbliche Anwender.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Substanz hat im Einklang mit den in der Verordnung der Kommission in übertragener Rechtsgewalt (EU) 2017/2100 oder in der Verordnung der Kommission (EU) 2018/605 festgelegten Kriterien keine die endokrinologische Tätigkeit störende Eigenschaften. Der Stoff erfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung des Stoffes gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist als gefährlich eingestuft. Carc. 2, H351 Repr. 1A, H360Df STOT RE 2, H373 Aquatic Acute 1, H400 Aquatic Chronic 1, H410 Die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Kann vermutlich Krebs erzeugen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.