Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
205-483-3/141-43-5
Name der Chemikalie
2-aminoethanol
Konzentration
10-<15%
Allgemeine Information
Version
1,07
Überarbeitet am
2018-09-10
Produktidentifikator
Ultra A2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerblicher Reiniger für den industriellen Einsatz
NOTRUFNUMMERN:
+49/(0)2324/ 979817
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Ing. G. Linker GmbH
E-Mail-Addresse
info@linker.de, c.linker@linker.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1B Schwere Augenschädigung/Augenreizung Augenschäd. 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) STOT einm. 3
Gefahrenhinweise
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-Aminoethanol; Ethanolamin PHENYLPOLYGLYKOLPHOSPHORSÄUREESTER 3,5,5-Trimethylhexansäure
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P501 Inhalt/Behälter unter Beachtung der örtlichen, behördlichen Bestimmungen der Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Es liegen keine Informationen vor.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenkategorien: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1B Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Gefahrenhinweise: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen.