Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
6484-52-2
Name der Chemikalie
Ammonium Nitrate (AN)
Konzentration
N/A
EC/CAS
7789-75-5
Name der Chemikalie
Calcium fluoride
Konzentration
N/A
EC/CAS
229-347-8
Name der Chemikalie
Ammonium nitrate (AN)
Konzentration
N/A
EC/CAS
232-188-7
Name der Chemikalie
Calcium fluoride
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-01-07
Produktidentifikator
Rasendünger Areal 20+6+11
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verteilung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht angegeben
NOTRUFNUMMERN:
Erfurt / Giftinformationszentrum
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
info@beckhorn.de
E-Mail-Addresse
info@beckhorn.de
GHS-Informationen
Signalwort
Kein
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch
Klassifizierungen
Nicht eingestuft. Das Produkt ist nicht als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie] Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Nicht eingestuft. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailliertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Signalwort
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Sicherheitshinweise
Allgemein Nicht anwendbar.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. EG Verordnung (EG) Nr. Zutreffend, Tabelle, Nr. 58. 1907/2006 (REACH) Anhang XVII - Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Produkt bildet in Verbindung mit Wasser rutschige Beläge.