Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-578-6/64-17-5
Name der Chemikalie
Ethanol
Konzentration
25-50
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-05-19
Produktidentifikator
Grundierfarbe
Stoffname
Grundierfarbe
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Bewegungsausgleichender Fugendichtstoff
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Imparat Farbwerk
E-Mail-Addresse
info@imparat.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. Flam. Liq. 2 / H225 Entzündbare Flüssigkeiten Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Skin Irrit. 2 / H315 Ätzung/Reizung der Haut Verursacht Hautreizungen. Eye Dam. 1 / H318 Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P370 + P378 Bei Brand: Trockenlöschpulver oder Sand zum Löschen verwenden. P403 + P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P501 Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen.
Enthält
2-Methyl-1-propanol
Ergänzende Gefahrenhinweise
nicht anwendbar