Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
61789-86-4
Name der Chemikalie
Sulfonic acids, petroleum, calcium salts
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-02-14
Produktidentifikator
IIMES GDFC
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Additive
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
NOTRUFNUMMERN:
/ öffentliche Beratungsstelle
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
iimes Innovative Industrial Maintenance & Energy Solutions
E-Mail-Addresse
office@iimes.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H318, H400
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Skin Irrit. 2 H315-Verursacht Hautreizungen. Eye Dam. 1 H318-Verursacht schwere Augenschäden. Skin Sens. 1 H317-Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Aquatic Acute 1 H400-Sehr giftig für Wasserorganismen. 2.1.2 Einstufung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen) Xi, Reizend, R38 Xi, Reizend, R41 Sensibilisierend, R43 N, Umweltgefährlich, R50 H315-Verursacht Hautreizungen. H318-Verursacht schwere Augenschäden. H317-Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H400-Sehr giftig für Wasserorganismen.
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahr
Verhütung
P261-Einatmen von Dampf oder Aerosol vermeiden. P273-Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280-Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P305+P351+P338-BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310-Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P362+P364-Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P391-Verschüttete Mengen aufnehmen. Amine, Kokos-alkyldimethyl-, N-Oxide Sulfonsäuren, Erdöl-, Calciumsalze
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.