Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-633-2/7664-38-2
Name der Chemikalie
phosphoric acid
Konzentration
15-<20%
EC/CAS
200-659-6/67-56-1
Name der Chemikalie
Methanol
Konzentration
<1% 603-001-
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-06-16
Produktidentifikator
igesan
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigungsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
Giftnotruf Berlin - Telefon: +49 (0)30 – 30686 700 (D, EN
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
igepa chemie GmbH
E-Mail-Addresse
info@igepa-chemie.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1A Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1
Gefahrenhinweise
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Phosphorsäure ...% Alkohole C9-11, ethoxyliert 1-Propanaminium, 3-Amino-N-(carboxymethyl)-N,N-Dimethyl-, N-(C8-18 (geradzahlig) und C18 unges.)-Acyl-Derivate, Hydroxide, innere Salze Phosphorsäure ... %
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501
Enthält
Behälter der Entsorgung gemäß den örtlichen/nationalen/internationalen Vorschriften zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.