CLEAN and CLEVER

Igefa Handelsgesellschaft mbH & Co. KG

Überarbeitet am : 2014-09-01

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Gesundheitsrisikobewertung 1
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

497-19-8

Name der Chemikalie

Sodium carbonate

Konzentration

N/A

Aufgeführt in

EC/CAS

1344-09-8

Name der Chemikalie

Silicic acid, sodium salt

Konzentration

N/A

Aufgeführt in

EC/CAS

6834-92-0

Name der Chemikalie

Disodium metasilicate

Konzentration

N/A

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2014-09-01

Produktidentifikator

CLEAN and CLEVER

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Vollwaschmittel

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor

NOTRUFNUMMERN:

(VIZ), Allgemeines Krankenhaus Wien (AKH), Währinger Gürtel 18-20, A-1090 Wien. NOTRUF

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Igefa Handelsgesellschaft mbH & Co. KG

E-Mail-Addresse

info@chemical-check.de,

Abschnitt 2

CLP-KLASSIFIZIERUNG

Nicht bestimmt 2.1.2 Einstufung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen) Xi, Reizend, R38 Xi, Reizend, R41

2.2. Kennzeichnungselemente

2.2.1 Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Nicht bestimmt 2.2.2 Kennzeichnung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen) Kennzeichnung nach österreichischen Vorschriften (Chemikaliengesetz/Chem V)

Gefahrenpiktogramme

Xi

Gefahrenhinweise

Reizend

R-Sätze

38 Reizt die Haut. 41 Gefahr ernster Augenschäden.

S-Sätze

2) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. (46) Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Zusätze: n.a.

2.3 Sonstige Gefahren

Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Verordnung (EG) Nr. 648/2004 5 % und darüber, jedoch weniger als 15 % Phosphate unter 5 % Bleichmittel auf Sauerstoffbasis nichtionische Tenside Seife Zeolithe Duftstoffe optische Aufheller Enzyme

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